Uckermark Bestattungsinstitut

Feuerbestattung schon ab 948,-€*

inkl. Krematorium und 2. Amtsärztliche Untersuchung

im Preis enthalten:

  • Abholung der/des Verstorbenen innerhalb der Templiner Stadtgrenze und erste Überführung in unseren Kühlraum (Nutzung drei Tage inklusive)
  • hygienische Grundversorgung und Desinfektion
  • Feuerbestattungssarg mit Innenausstattung
  • Überführung des Sarges zum Krematorium und Einäscherung inkl. 2. Amtsärztlicher Untersuchung
  • Erledigung aller notwendigen Formalitäten und Beantragung einer Sterbeurkunde
  • Abmeldung bei der Renten- und Krankenkasse
  • Antragsvorbereitung für die dreimonatige Rentenvorschusszahlung für Witwen/Witwer
  • Überführung der Aschekapsel zum Friedhof 

(* zzgl. Friedhofsgebühren und Zusatzleistungen)

24 Stunden / TAG & NACHT    

03987 / 2000 390


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Im Sterbefall

  • Wir helfen Ihnen, wenn Sie im Sterbefall eines Angehörigen alle notwendigen Schritte unternehmen müssen. Die nächsten Angehörigen eines Verstorbenen haben das Recht und die Pflicht die Bestattung zu organisieren.
  • Tritt der Todesfall zu Hause, in einem Alten- oder Pflegeheim ein, vermitteln wir Ihnen einen  Bereitschaftsarzt, der den Tod bescheinigt.

Weltweite Überführungen von Verstorbenen nach Internationalen Richtlinien

  • Unser Überführungsdienst organisiert weltweit Überführungen von Verstorbenen.
  • Wir als internationales Bestattungsinstitut geben Ihnen einen Überblick über alle entstehenden Kosten. Wir helfen Ihnen bei der Leichenüberführung ins Ausland oder bei der Rückführung aus dem Ausland nach Deutschland.
  • Die Überführung kann entweder als Sargüberführung oder als Überführung der Urne erfolgen.


Benötigte Unterlagen

  • Geburtsurkunde (Original) ( wenn Familienstand ledig )
  • Übersetzung der Geburtsurkunde(Original)( wenn Familienstand ledig)
  • Heiratsurkunde (Original) ( wenn Familienstand verheiratet )
  • Übersetzung der Heiratsurkunde (Original) ( wenn Familienstand verheiratet)
  • Aktuelle Familienbuchabschrift
  • Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk (Original)  ( wenn geschieden )
  • Übersetzung des Scheidungsurteils (Original)  ( wenn geschieden )
  • Sterbeurkunde/ Todeserklärung des Ehepartners (Original) (wenn verwitwet)
  • Übersetzung der Sterbeurkunde
  • Registrierschein/Aufnahmebescheid (Original) (wenn Flüchtling)
  • Einbürgerungsurkunde (wenn eingebürgert)
  • Personalausweis/Reisepass
  • Meldebescheinigung


 
 
 
 
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