Immer mehr Menschen sorgen für ihre eigene Bestattung oder die ihrer Familie vor, um selbst über ihre Beerdigung zu entscheiden und Hinterbliebene nicht zu belasten. Doch was genau wird im Bestattungsvorsorgevertrag geregelt? Welche Absicherung ist die richtige? Und welche Vorteile bringt die Bestattungsvorsorge? Wir haben alles, was sie über die Bestattungsvorsorge wissen müssen, für Sie zusammengefasst.
Vorteile der Bestattungsvorsorge
Finanzielle Entlastung der Angehörigen
Unsere detaillierte und vorausschauende Kalkulation deckt in der Regel alle Kosten für Ihre Bestattung ab. Ihre Angehörigen müssen keine weiteren versteckten oder unerwarteten Kosten für Ihre Bestattung tragen.
Seelische Entlastung der Hinterbliebenen
Die Bestattungsvorsorge regelt alle organisatorischen Details. Während wir von Uckermark Bestattungsinstitut uns um die Ausführung Ihrer Wünsche kümmern, haben Ihre Angehörigen Zeit und Raum zu trauern.
Festlegung des Wunsch-Bestatters
Zuverlässig und erfahren kümmern wir uns um jedes Detail Ihrer Bestattung. Für Ihre Angehörigen sind wir persönlich da.
Das gute Gefühl, vorgesorgt zu haben
Sie und Ihre Angehörigen müssen sich um nichts mehr kümmern. Ihre letzte Reise ist bis ins Detail geplant und wird von uns genau nach Ihren Wünschen durchgeführt.
Wie funktioniert Bestattungsvorsorge?
1. Sie besprechen mit uns Ihre Bestattung mit allem,
was für Sie dazu gehört (z.B. Bestattungsart,
Sarg, Urne, Grabstein, Grabpflege, Blumen,
Traueranzeige, Rahmen der Trauerfeier usw.).
Über die finanziellen Aufwendungen erhalten Sie
eine Kostenaufstellung und schließen mit der HBT Bestattungsvorsorge Treuhand
einen Treuhandvertrag ab.
Formulare hierfür halten wir für Sie
bereit. Die Zahlung kann direkt an die HBT
Bestattungsvorsorge Treuhand erfolgen.
2. Mit Abschluss des Vertrages und Einzahlung
(auch Teilzahlung möglich) in vereinbarter Höhe
wird Ihre Einlage als Treuhandvermögen angelegt und schriftlich bestätigt.
3. Im Falle Ihres Ablebens zahlt die HBT
Bestattungsvorsorge Treuhand Ihr Treuhandvermögen an unser Bestattungsinstitut aus.
4. Der Vertrag mit der HBT Bestattungsvorsorge
Treuhand ist jederzeit kündbar